StraßenverkehrAuch ein kurzer Blick aufs Handy ist tabu

Greift ein Autofahrer während der Fahrt kurz zum Handy, um eine Telefonnummer vom Display abzulesen, so ist dies bereits als ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zu werten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm hervor (Az. 2 Ss OWi 402/06)


§23 Absatz 1a