Pflegeheime zahlen bei ungenügender Beaufsichtigung
Wenn demenzkranke Patienten aus einem Pflegeheim weglaufen und sich verletzen, muss der Pflegeheimbetreiber bei Vernachlässigung der Betreuungspflicht ein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied in einem aktuellen Urteil das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Az.: 2 U 567/10).
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