Verschweigen von Vorerkrankungen nicht automatisch "arglistige Täuschung"
Will eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, so muss sie vor Abschluss des Vertrages genau nachfragen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe hervor (Az.: IV ZR 252/08)
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