Kosten für Pflegeheim steuerlich absetzbar
Bisher konnten die Ausgaben für die Unterbringung im Pflege- oder Seniorenheim nur unter strengen Bedingungen steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof rückte von dem bislang gültigen Prinzip ab und urteilte, dass Kosten für die Heimunterbringung bei nicht dauerhafter Pflegebedürftigkeit als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.
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