Rodeln auf eigene Gefahr
Grundsätzlich ist die Stadt oder die Kommune für die Sicherheit ihrer Bürger an öffentlichen Plätzen verantwortlich. Doch wer im Winter im Stadtpark ein Hang als Rodelpiste benutzt und aufgrund eines Hindernisses stürzt, kann nicht die Obrigkeit dafür haftbar machen.
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