FaktorverfahrenWechsel der Steuerklassen bis November

Bis Anfang des Jahres konnten Verheiratete zwischen zwei Steuerklassenkombinationen wählen: III/V oder IV/IV. Zusätzlich gibt es seit Januar das sogenannte Faktorverfahren. Wer eine Änderung der Steuerklasse oder des Faktors plant, sollte sich bis Ende November beim Finanzamt melden.







  • Die jedem Ehegatten zustehenden steuerentlastenden Abzüge (insbesondere der Grundfreibetrag) werden bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
  • Die Lohnsteuerverteilung entspricht der familienrechtlichen Verteilung der Steuerlast im Innenverhältnis der Ehegatten.
  • Mit der Wahl des Faktorverfahrens können hohe Nachzahlungen (und ggf. auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen) vermieden werden, die bei der Steuerklassenkombination III/V auftreten können.