Wechsel der Steuerklassen bis November
Bis Anfang des Jahres konnten Verheiratete zwischen zwei Steuerklassenkombinationen wählen: III/V oder IV/IV. Zusätzlich gibt es seit Januar das sogenannte Faktorverfahren. Wer eine Änderung der Steuerklasse oder des Faktors plant, sollte sich bis Ende November beim Finanzamt melden.
- Die jedem Ehegatten zustehenden steuerentlastenden Abzüge (insbesondere der Grundfreibetrag) werden bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
- Die Lohnsteuerverteilung entspricht der familienrechtlichen Verteilung der Steuerlast im Innenverhältnis der Ehegatten.
- Mit der Wahl des Faktorverfahrens können hohe Nachzahlungen (und ggf. auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen) vermieden werden, die bei der Steuerklassenkombination III/V auftreten können.
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