Verschulden beeinflusst Versicherungsleistung
Alles oder nichts? Das gilt in Versicherungsfragen im Schadensfall mit Fahrlässigkeit nicht mehr. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer die Leistung auch um einen bestimmten Prozentsatz mindern. Diese sogenannte Quotelung ist immer vom Einzelfall abhängig und muss auch bei Schäden mit Mietwagen beachtet werden, wie eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Göttingen zeigt.
- Mutwilligkeit
- Verantwortungslosigkeit
- Rücksichtslosigkeit
- Wiederholung
- Gewinnstreben
- Gleichgültigkeit
- Zeitdruck oder Überforderung des Fahrers
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