Trunkenheitsklausel
Es ist allgemein bekannt, dass das eine oder andere Bier oder Glas Wein die Fahrtüchtigkeit stark einschränken kann. Ein Risiko, das sich vermeiden lässt. Setzt man sich dennoch alkoholisiert ans Steuern und verursacht einen Unfall, kann sich der Kfz-Versicherer auf die sog. Trunkenheitsklausel berufen.
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