30. September ist Stichtag
Gut, wenn man rundum versichert ist. Manchmal hat man aber eben doch nicht den optimalen Tarif gewählt. Doch bevor der Versicherte sich für einen alternativen Anbieter entscheidet, muss er eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. Für viele Sach- und Haftpflichtversicherungen gilt hierbei der 30. September als klassischer Stichtag.
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