Schützende KarenzzeitSamstag bei Mietzahlungen kein Werktag

In den meisten Wohnraummietverträgen ist die Mietzahlungsfrist „bis zum dritten Werktag“ angegeben. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zählt aber der Samstag nicht zu dieser Karenzzeit.