Witwenrente bei kurzer Ehe nicht sicher
Eigentlich ist es nie zu spät, sich das Ja-Wort zu geben. Verstirbt aber ein Ehepartner und die Hochzeit ist weniger als ein Jahr her, kann der andere sich nicht auf die Zahlung einer Witwenrente verlassen. Denn bei einer solch kurzen Ehe besteht für die Rentenversicherung der Verdacht der Versorgungsehe. Jedoch wird immer im Einzelfall entschieden.
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