Wenn man die Konzertkarte nicht einlösen kann ...
Der lang ersehnte Abend rückt näher, man freut sich schon sehr auf eine spannende Theatervorstellung oder ein Weltklassekonzert und dann kann man wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht hingehen. Die Enttäuschung ist zwar groß, doch mit einer Ticketrücktrittversicherung kann wenigstens der finanzielle Schaden verhindert werden.
- Unfall
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Elementar- oder anderer erheblicher Schaden am Eigentum der/des Versicherten
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