LebensversicherungBei Betreuungsbedarf kündigen?

Ein Betreuungsbedürftiger hat keinen Anspruch darauf, dass der Staat seine Betreuungskosten übernimmt, wenn er eine laufende Lebensversicherung unterhält. Dies entschied das Landesgericht Koblenz am 21. September 2009 in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: 2 T 570/09).