Nicht den Versicherungsschutz riskieren!
Mit dem Wintereinbruch steigt auch das Risiko von Frostschäden an Heizungsanlagen. Hauseigentümer sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Funktion der Heizungsanlage zu kontrollieren, wenn sie den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht riskieren wollen.
- das Gebäude ausreichend beheizen,
- Zustand und Funktion der Heizanlage regelmäßig kontrollieren,
- oder alle wasserführenden Einrichtungen und Anlagen gesperrt bzw. entleert werden müssen.
frei stehenden EinfamilienhäusernFrostperiodenlängerer Abwesenheit
Themen: