17.02.2023

Versicherungswirtschaft kritisiert Neubau in Überschwemmungsgebieten

Versicherungswirtschaft kritisiert Neubau in ÜberschwemmungsgebietenFoto: Markus Distelrath / pixabay.com

Noch immer werden deutschlandweit zu viele Häuser in Überschwemmungsgebieten neu genehmigt und gebaut. Das kritisiert die Versicherungswirtschaft anhand aktueller Zahlen. Der Anteil von Häusern in hochwassergefährdeten Zonen sei seit dem Jahr 2000 sogar leicht gestiegen.

In Überschwemmungsgebieten wird nach wie vor zu viel neu gebaut. Das kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand einer hauseigenen Studie. In Deutschland seien demnach seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden – über 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kämen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu.

Datenbasis für die Erhebung war das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo). Damit können Versicherer für jedes Gebäude die Hochwassergefährdung abschätzen. Insgesamt liegen in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten.

„Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Tatsächlich ist aber der prozentuale Anteil neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten in den vergangenen 23 Jahren gestiegen.“ Der GDV plädiert vor diesem Hintergrund für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts. „Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden“, sagt Asmussen.

Aus Sicht der Versicherer berücksichtigen die geltenden Bauvorschriften in Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels und seine Folgen bislang nicht. Daher fordert der Verband, dass das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ in die Baugesetzgebung aufgenommen wird. Bestehende Gebäude sollten zudem durch präventive Maßnahmen gegen Überschwemmung und Starkregen geschützt werden, fordert der Verband weiter. Der GDV hat ein Positionspapier „für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ vorgelegt. Die notwendigen Veränderungen sollen in den §§ 3, 13 und 66 der Musterbauordnung bzw. der korrespondierenden Landesbauordnungen verankert werden, fordert der Verband.

Die Sorge, dass zu viele Häuser neu in Risikozonen gebaut und Prävention vernachlässigt wird, ist auch ein Grund, weshalb der Verband eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementar- und Hochwasser-Risiken ablehnt. Eine solche gibt es unter anderem in Frankreich und einigen Kantonen der Schweiz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021, bei der in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 189 Menschen ihr Leben verloren, war erneut eine Debatte über eine solche Pflichtversicherung laut geworden: viele Gebäude hatten keinen privaten Schutz.

Statt einer Pflichtversicherung schlägt der GDV ein Modell vor, bei dem bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt werden, sofern Kunden nicht widersprechen. Neue Verträge sollen den Schutz automatisch beinhalten. Die Versicherungswirtschaft will aber auch durchsetzen, dass sich das Hochwasser-Risiko eines Hauses in der Höhe der zu zahlenden Prämie widerspiegeln soll. Argument für eine Pflichtversicherung ist hingegen gerade, dass die Policen für alle bezahlbar sein sollen. Unter anderem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine solche Pflichtversicherung.

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