22.06.2022
Rubrik: Vorsorge

Loss-of-Licence-Versicherung

Passender Schutz für die Lüfte

Passender Schutz für die LüfteFoto: thomaszbinden / pixabay

Wer als Pilot, Fluglotse oder Flugbegleiter tätig ist, muss regelmäßig seine Flugtauglichkeit nachweisen. Hier hilft eine sogenannte Loss of Licence Versicherung, die Arbeitskraft im Falle eines Verlusts der Flugtauglichkeit abzusichern.

Piloten, Fluglotsen oder Flugbegleiter haben eine große Verantwortung. Von ihrer Fehlerfreiheit hängt es ab, dass die Flugpassagiere heil wieder auf dem Boden landen: auch wenn zahlreiche technische Helfer mittlerweile die Luftfahrt erleichtern. Aus diesem Grund müssen diese Berufe auch regelmäßig ihre Flugtauglichkeit nachweisen. Die Untersuchungen werden von speziell geschulten flugmedizinischen Sachverständigen durchgeführt, die hierfür eine Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes brauchen. In der Regel sind das Ärzte mit Sonderausbildung.

Was aber, wenn ein Arzt die Flugtauglichkeit aberkennt? In diesem Fall dürfen die Betroffenen nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein. Die Arbeitskraft wird durch eine private Berufsunfähigkeits-Police optimal geschützt und empfiehlt sich grundsätzlich auch für diese Berufsgruppen. Es gibt aber eine weitere Möglichkeit der Absicherung: die Loss-of-License-Versicherung. Sie kann als eigenständiger Vertrag und extra Baustein innerhalb einer BU-Police vereinbart werden.

Ein LOL-Vertrag hat gegenüber einem herkömmlichen Berufsunfähigkeits-Schutz Vorteile. In der Regel zahlen die Versicherer hier bereits, wenn eine Fluguntauglichkeit für einen bestimmten Zeitraum -in der Regel sechs Monate- festgestellt und amtlich bestätigt wird. Das kann den Antrag auf BU-Leistungen erleichtern. Denn normalerweise muss für den Erhalt einer BU-Rente eine 50prozentige Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, was unter Umständen mittels aufwendiger ärztlicher Gutachten und Analysen erfolgt.

Aber auch bei Loss-of-Licence-Policen gibt es Fallstricke, auf die geachtet werden sollte. Eher nicht empfehlenswert sind Verträge mit abstrakter Verweisung. Dann nämlich kann der Betroffene auf andere Berufe verwiesen werden, für die keine Flugtauglichkeit vonnöten ist: Das erschwert den Erhalt der Leistung deutlich. Zudem sehen manche Tarife den Ausschluss psychischer Krankheiten vor oder leisten für sie nur eingeschränkt. Diese sind mittlerweile Hauptursache, wenn Menschen ihre Arbeit aufgeben müssen: Fast jede dritte neu bewilligte BU-Rente geht auf die Psyche zurück. Folglich können sie auch das Aus im Cockpit oder Kontrollturm bewirken.

Darauf geachtet werden sollte, ob der Tarif ausreichend Erhöhungsoptionen der Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt. Schließlich hängt die Höhe des Gehalts in solchen Berufen auch von den Berufsjahren und anderen variablen Faktoren ab. Weil die Tarife noch wenig standardisiert sind und recht komplex, empfiehlt sich im Zweifel ein Beratungsgespräch, um den passenden Schutz zu finden.

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