16.03.2022
Rubrik: Vorsorge

Deutsche Rentenversicherung

Frist für die Zahlung freiwilliger Beiträge endet am 31. März

Frist für die Zahlung freiwilliger Beiträge endet am 31. MärzFoto: moritz320 / pixabay

Wer freiwillig Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten will, hat dafür noch bis zum 31. März Gelegenheit.

Bis Ende diesen Monats können noch freiwillige Beitragszahlungen für 2021 an die Deutsche Rentenversicherung entrichtet werden.

Freiwillige Beitragszahlungen können in mehrerer Hinsicht nützlich sein. So lassen sich dadurch spätere Rentenansprüche erhöhen sowie Lücken im Versicherungskonto schließen: etwa um Wartezeiten für die Altersrente oder Anrecht auf Rehaleistungen der Rentenkasse zu sichern. Auch wer Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes angerechnet bekam, aber die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt hat, kann sich damit Rentenansprüche sichern. Personen, die nicht von Erwerbseinkommen leben - beispielsweise Hausfrauen oder -männer - können so Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung aufbauen.

Freiwillige Rentenbeiträge können Personen leisten, die in Deutschland wohnen, mindestens 16 Jahre alt sind, noch keine Altersvollrente beziehen und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillig Beiträge zahlen. Diese Möglichkeit nutzen aktuell mehr als 300.000 Menschen.

Der monatliche Mindestbeitrag für 2022 beträgt 83,70 Euro; der Höchstbetrag 1.311,30 Euro.
Für 2021 beläuft sich der monatliche Mindestbeitrag ebenfalls auf 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.320,60 Euro.

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