07.03.2022

Wohngebäude

Winterstürme im Februar: erneut immense Schadenskosten

Winterstürme im Februar: erneut immense SchadenskostenSymbolbildFoto: hans@pixabay.com

Drei Winterstürme fegten im Februar 2022 innerhalb weniger Tage über Deutschland hinweg. Der Versicherer-Verband GDV hat nun Zahlen zur Schadensumme veröffentlicht. „Wir gehen im Moment von 970.000 versicherten Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro aus“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Jörg Asmussen. Wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, Haus und Vermögen ausreichend zu schützen.

Das Jahr 2021 war bereits ein Rekordjahr in Sachen Naturgefahren: 12,5 Milliarden Euro mussten die Versicherer für entsprechende Schäden zahlen, so viel wie nie zuvor. Neben den zerstörerischen Sturzfluten im Ahrtal und anderswo, die im Juli viel Leid brachten, waren auch schwere Hagelstürme Grund hierfür. Doch das neue Jahr geht weiter, wie das alte aufgehört hat: mit hohen Kosten für die Versicherer, weil Sturm und Unwetter in Deutschland wüten.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell berichtet, richteten die drei Winterstürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro an. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die drei innerhalb weniger Tage auftraten: vom 16. bis 21. Februar. Allein 1,25 Milliarden Euro müssen die Versicherer für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe zahlen, während die Kfz-Versicherer mit 125 Millionen Euro Schadenskosten vergleichsweise glimpflich davonkamen.

Damit reihen sich die Stürme ein in die Top 3 der Winter-Unwetter. Lediglich Kyrill im Jahr 2007 (3,6 Milliarden Euro versicherte Schäden) und Jeanett 2002 (1,44 Milliarden) waren hierzulande noch teurer.

Wohngebäude + Elementarschutz

Damit der Versicherer Sturmschäden am Haus bezahlt, reicht bereits eine Wohngebäudeversicherung. Diese springt in der Regel ein, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Stundenkilometer erreicht hat. Zu beachten ist hierbei, dass der Schaden möglichst schnell gemeldet werden muss, damit ein Gutachter ihn bewerten kann. Helfen können hierbei Fotos der Beschädigungen.

Auch sind Versicherungsnehmer verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern: etwa, indem sie zerschlagene Fenster mit Folie abdichten. Hierbei ist natürlich auf die eigene Sicherheit zu achten. Keiner muss bei Sturm auf das Dach steigen und das eigene Leben riskieren! Im Zweifel das Gespräch mit dem Versicherer oder Vermittler suchen.

Wenn jedoch Starkregen, Hochwasser, eine Überschwemmung, ein Erdrutsch oder Schneemassen Schäden verursachen, reicht der Wohngebäude-Schutz nicht aus. Dann ist zusätzlich ein Elementarschaden-Vertrag vonnöten. Noch immer sind in Deutschland nahezu sechs von zehn Gebäuden ohne einen solchen Schutz: auch wenn die verheerenden Juli-Hochwasser dazu beitrugen, dass die Neuabschlüsse deutlich angestiegen sind. Die Kosten für einen solchen Vertrag lassen sich senken, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart und bauliche Präventionsmaßnahmen ergreift. Hier sei daran erinnert, dass ein Schaden an der eigenen Immobilie schnell im sechsstelligen Bereich liegen kann, wenn das ganze Gebäude komplett saniert oder gar neu aufgebaut werden muss.

Mit Blick auf Elementarschäden ist es übrigens ein Trugschluss, dass man einen solchen Schutz nur in der Nähe eines Gewässers braucht bzw. wenn das Haus im Tal liegt. Laut GDV treten 85 Prozent der versicherten Schäden abseits von Flüssen und Gewässern auf: etwa aufgrund von Starkregen. Weil diese Vorfälle so häufig und kostspielig sind, debattiert die Politik aktuell sogar eine Versicherungspflicht. Schon dies sollte Anreiz sein, das eigene Haus zu schützen.

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