29.11.2021
Rubrik: Aktuelles

Kfz-Versicherung

Wenn die Wechselsaison bereits beendet ist

Wenn die Wechselsaison bereits beendet istFoto: mohamed_hassan / pixabay

Am 30.11. endet die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man aber auch noch später zu einem anderen Anbieter wechseln. Überstürzt werden sollte ein solcher Schritt aber nicht: Bei ungünstigen Leistungsmerkmalen kann es schnell teurer werden, selbst wenn man zunächst weniger Prämie zahlt.

Der November ist jährlich der Monat, in dem Versicherer und Vergleichsportale -teils aggressiv- um Neukundinnen und -kunden in der Kfz-Versicherung werben. Das konnte man auch in den letzten Wochen wieder beobachten. Im Internet, im Fernsehen und auf Plakaten wurde vielfach empfohlen, Preise für Auto-Policen zu vergleichen - und sich einen neuen Anbieter zu suchen. Kein Wunder, laufen doch die Verträge in der Regel für ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat: also müssen Wechselwillige bis zum 30. November tätig werden.

Was aber, wenn man die Wechselfrist verpasst hat? Dann gehört man zunächst zu den vielen Deutschen, die ihrem Versicherer durchaus treu bleiben. Denn nur etwa jeder siebte Autofahrer sucht sich pro Jahr einen neuen Anbieter, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag eines Versicherers zeigt. Und das hat durchaus gute Gründe. Zwar gibt die Mehrheit der Wechselwilligen (95 Prozent) an, dass ihnen der Preis wichtig war und ist. Das ist eine gewaltige Zahl. Doch Überraschung: Noch mehr Zustimmung erhielt die Aussage, dass der Leistungsumfang eines Tarifs wesentlich sei: Hier antworteten sogar 96 Prozent der Befragten positiv. Es scheint sich also in der Bevölkerung die Überzeugung durchgesetzt zu haben, dass die Versicherungsprämie nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal sein soll. Auch der Service des Versicherers wird mit 82 Prozent Zustimmung als bedeutend erachtet.

Wer mit seinem Kfz-Versicherer also gute Erfahrungen gemacht hat und einen guten Service genießt, hat auch guten Grund, diesem Anbieter treu zu bleiben: auch, wenn er oder sie etwas mehr zahlt. Denn es gibt durchaus einige Versicherer, die sich Dumping-Prämien um den Preis einer eingeschränkten Erreichbarkeit, langer Bearbeitungszeiten nach einem Schadenfall oder nachteiliger Leistungsmerkmale „erkaufen“. Hier gilt es, nicht zu schnell zu einem neuen Anbieter zu wechseln, sondern sich Tarifmerkmale genau anzuschauen. Über die Servicequalität eines Versicherers kann -neben Bewertungen im Netz- oft auch ein Versicherungsexperte Auskunft geben.

Was tun, wenn Wechselfrist verpasst wurde?

Was aber tun, wenn man die Wechselfrist verpasst hat? Hier gilt: Erhöht ein Versicherer die Prämie, ist auch ein späterer Wechsel noch möglich. Dann muss binnen vier Wochen gekündigt werden. Zu beachten sind hierbei auch sogenannte versteckte Preiserhöhungen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF) nach einem unfallfreien Jahr nicht adäquat in den neuen Beitrag übersetzt wird. Grundsätzlich können Schadenfreiheitsklassen in einem Tarif nachteilig gestaltet sein, sodass man nach einem Unfall stärker zurückgestuft wird als branchenüblich. Schon derartige Fallstricke zeigen, dass die Tarife oft komplexer sind, als es manch Werbung suggeriert.

Obacht gilt auch, wenn man auf ökologisch nachhaltigeres Fahren umsatteln will: und sich ein Elektroauto kauft, was aktuell viele Deutsche machen. Denn diese Modelle boomen: Laut Kraftfahrtbundesamt verfügten 40,7 Prozent der bislang in diesem Jahr neu zugelassenen Personenkraftwagen über einen alternativen Antrieb (batterieelektrisch (BEV*), Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff). Wer ein neues Auto zulässt, kann sich ohnehin einen neuen Anbieter und Tarif suchen.

Wer eine Kfz-Police für seinen E-Flitzer abschließt, muss aber zusätzliche Details beachten. Denn eines der teuersten Autoteile bei Elektroautos ist die Batterie. So übernehmen manche Tarife auch die Ausbaukosten zur Entsorgung oder auch Folgeschäden am Akku durch Tierbiss: andere wiederum nicht. Der Versicherer-Dachverband rät zusätzlich, genau hinzuschauen, ob bei Vollkasko-Tarifen im Schadensfall der Neu- oder Zeitwert des Akkus versichert ist: und in welchem Umfang. Mitunter kann es sogar empfehlenswert sein, eine längere Laufzeit für den Kaskotarif zu vereinbaren. Der Grund: Weil der Neuwert bei einem Totalschaden höher angesetzt wird, ist nach fünf oder zehn Jahren noch ein höherer Restwert des Akkus vorhanden. Schäden an der Batterie kommen bei Stromern oft einem Totalschaden gleich, weil schwer zu bestimmen ist, wie die Restspeicher-Kapazität des Akkus nach einem Schaden ist.

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