19.04.2017
Rubrik: Gewerbe

KMU

Cyber-Versicherung: GDV präsentiert Musterbedingungen

Cyber-Versicherung: GDV präsentiert MusterbedingungenFoto: Tumisu@Pixabay.com

Kleine und mittelständige Unternehmen werden häufig Opfer von Cyber-Attacken. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun auf seiner Webseite Musterbedingungen für Cyber-Versicherungen veröffentlicht. Diese sind zwar nicht verbindlich – geben aber eine Orientierung, was eine solche Versicherung beinhalten sollte.

Es ist ein Fakt: Cyber-Angriffe bedeuten eine zunehmende Gefahr für kleine und mittlere Unternehmen. Mehr als jede vierte Firma (28 Prozent) mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro wurde schon Ziel von Hackern, so eine forsa-Umfrage im Auftrag der Versicherungswirtschaft.

Ein solcher Angriff kann im Zweifel die Existenz eines Unternehmens gefährden. Um nur einen Teil der möglichen Folgen zu nennen: Kunden können nicht rechtzeitig beliefert werden, die Produktion steht über Tage still, sensible Geschäfts- und Kundendaten werden geklaut, die Firma erleidet einen Imageschaden. Oft muss zudem viel Geld in die Hand genommen werden, um Daten zu retten und die IT-Technik zu reparieren.

Cyber-Versicherungen schützen

Gegen Hackerangriffe helfen gewerbliche Cyber-Versicherungen. Hierbei handelt es sich um eine recht junge Versicherungssparte, sind die Gefahren durch Hacker doch erst mit der zunehmenden Vernetzung von Unternehmen entstanden. Umso größer war der Wildwuchs in der Branche: Es gab sehr verschiedene Verträge mit sehr unterschiedlichen Leistungsbausteinen. Zwar sollten gewerbliche Versicherungen ohnehin individuell auf eine Firma zugeschnitten sein. Aber die verschiedenen Angebote erschwerten eine Orientierung zusätzlich.

Das hat auch der Versicherer-Dachverband GDV erkannt und präsentiert nun Musterbedingungen für Cyber-Policen, die nach Aussage des Verbandes auf die Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten sind. Zwar sind diese Musterbedingungen unverbindlich. Doch vielen Versicherern dienen sie in der Regel als Orientierung, was unbedingt in einem Vertrag enthalten sein sollte. Die Musterbedingungen finden sich unter folgender Adresse: http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2017/04/AVB_Cyber_April_2017.pdf

Auch Kosten für IT-Forensiker und Krisenkommunikation

Die Versicherung sollte demnach nicht nur bei Datenklau und Betriebsunterbrechungen eine Leistung erbringen, sondern auch Kosten für IT-Forensiker oder Krisenkommunikation übernehmen. GDV-Präsident Erdland: „Die Versicherungswirtschaft kann so als Teil der Lösung dazu beitragen, den Kampf mit den Cyberkriminellen aufzunehmen.“

Unter Kosten für IT-Forensiker werden die notwendigen Aufwendungen gefasst, die notwendig sind, einen Schaden durch externe Computer- und Technikexperten feststellen und einschätzen zu lassen. Und unter Krisenkommunikation fallen jene Aufwendungen, die der Information des Kunden über einen Schaden dienen, etwa Anrufe per Call Center. Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des Images einer Firma können gemeint sein.

Wie bei anderen Versicherungen auch gilt: Es sollte genauestens im Vertrag einer Cyber-Versicherung nachgelesen werden, welche Leistungen zu welchen Bedingungen versichert sind. Sonst drohen Lücken im Schutz. Ein Beratungsgespräch ist bei solch komplexen Verträgen zu empfehlen!

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