21.12.2016
Rubrik: Vorsorge

DRV

Gesetzliche Rentenversicherung - Neue Regelaltersgrenzen 2017

Gesetzliche Rentenversicherung - Neue Regelaltersgrenzen 2017Foto: Alexas_Fotos@Pixabay.com

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zum Jahreswechsel 2017 einige Änderungen geben. Angehende Rentner müssen sich auf steigende Regel-Altersgrenzen für den Renteneintritt einstellen. Auch die Rente mit 63 gibt es ohne Abschläge erst vier Monate später.

Wenn angehende Rentner im kommenden Jahr abschlagsfrei ihre Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) erhalten wollen, müssen sie ein paar Monate länger arbeiten. Das berichtet die Rentenversicherung in einer Pressemeldung. Die reguläre Regelaltersgrenze steigt demnach auf 65 Jahre und sechs Monate an. Das gilt für Versicherte, die 1952 geboren wurden und im kommenden Jahr ihren 65. Geburtstag feiern. Auch für die nachfolgenden Jahrgänge wird sich das Renteneintrittsalter weiter erhöhen, bis schließlich im Jahr 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein wird.

Auch für die abschlagsfreie „Rente mit 63“ gibt es eine neue Altersgrenze: sie steigt auf 63 Jahre und vier Monate. Die „Rente mit 63“ erlaubt es Senioren, ohne Abschläge in Vorruhestand zu gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können. Diese Regel gilt für Versicherte, die 1954 geboren wurden und im nächsten Jahr 63 werden. Für jüngere Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate.

Eine weitere wichtige Neuregelung: ab 1. Januar 2017 haben Rentner die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten, wenn sie weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Clou: durch die eigenen und vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich auch die Rente. Durch diese Neuregelung will die Bundesregierung einerseits den Übergang ins Rentenalter flexibler gestalten – wollen doch viele Senioren noch freiwillig weiterarbeiten. Andererseits soll auch Fachkräften ein Anreiz gegeben werden, über das Renteneintrittsalter hinaus berufstätig zu bleiben.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente ist es unbedingt empfehlenswert privat vorzusorgen, um die Gefahr einer Altersarmut aufzufangen. Denn das Verhältnis von Lohn und zu erwartender Rente wird zukünftig weiter sinken. Sogar die Bundesregierung betont die Wichtigkeit der Privatvorsorge: Viele Bürger werden im Alter nicht ausreichend finanziell abgesichert sein, wenn sie nicht selbst privat mehr vorsorgen, so heißt es im „Alterssicherungsbericht 2016“. Ein Beratungsgespräch hilft, die passende Vorsorge zu finden!

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