27.11.2014

Sind die Lichter angezündet

Adventszeit ist Brandgefahrenzeit!

Adventszeit ist Brandgefahrenzeit!Besser einen Schutzengel haben? In der Adventszeit steigt auch die Brandgefahr.Foto: deko-cut@Pixabay.com

Kerzen, Adventskranz und Weihnachtsschmuck machen die Adventszeit erst besinnlich. Doch sie bedeuten auch ein Sicherheitsrisiko: In der Vorweihnachtszeit steigt die Zahl der gemeldeten Feuerschäden rapide an.

Die Weihnachtszeit ist nicht nur Zeit für Besinnliches, sondern leider auch für Brandgefahren. Ein großer öffentlicher Versicherer warnt nun, die Risiken von Kerzenschein und Räuchermännchen zu unterschätzen. Im Dezember des Vorjahres seien der Hausratversicherung doppelt so viele Brandschäden gemeldet worden wie in den Jahren zuvor, berichtet die Versicherung. Auch die Feuerwehren warnen, dass es zu 34 Prozent mehr Wohnungsbränden in der Vorweihnachtszeit kommt.

Das ist auch kein Wunder, sind doch trockene Nadelhölzer leicht entzündbar. So kann aus dem schönsten Weihnachtsgedeck oder Tannenbaum eine Gefahr für Leib und Leben resultieren. Dabei sind einfache Maßnahmen ausreichend, eine Katastrophe zu verhindern. Kerzen sollten nur auf einer festen Unterlage abgestellt werden und nicht in der Nähe von brennbaren Materialien. Zugluft ist zu vermeiden, wenn man sich an Kerzenlicht erfreuen will. Auch sollten Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen gelassen werden. Ein Rauchmelder in den wichtigsten Räumen schlägt Alarm, bevor es zu spät ist.

Leider ist auch ein Blick auf die Tannenbaumbeleuchtung notwendig, wenn man in Sachen Brandvorsorge sicher gehen will. Mehrere Verbrauchertests haben in den letzten Jahren gezeigt, dass gerade billige Beleuchtungen ein Sicherheitsrisiko bedeuten. Deshalb heißt es beim Kauf: Augen auf! Die Girlanden sollten ein TÜV- oder GS-Siegel besitzen.

Passiert trotz entsprechender Vorsicht dennoch etwas, kann bei Sachschäden im Haus oder in der Wohnung die Hausratversicherung in Anspruch genommen werden. Durch Brand beschädigter oder zerstörter Hausrat wird dann zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Auch Schäden, die durch das Löschen des Brands entstanden sind, werden ersetzt.

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