16.06.2014
Rubrik: Netzwelten

Verbraucherrecht

Neues Verbraucherrecht in Kraft - Worauf beim Online-Shopping zu achten ist

Seit Freitag, den 13.06.2014, ist ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Wer im Internet kauft oder verkauft, muss sich auf neue Regeln bei Widerruf, Versand oder Bezahlung einstellen.

Viele Deutsche nutzen die Möglichkeit, Waren unkompliziert im Internet zu bestellen und zu bezahlen. Seit Freitag, den 13.06.2014, gelten dafür neue Regeln.

Wer beispielsweise von einem im Netz getätigten Kauf zurücktreten will, muss ab sofort seinen Widerruf ausdrücklich erklären. Das einfache Zurücksenden der Waren reicht nciht mehr aus, um vom Kauf zurückzutreten. Ein Widerruf ist über E-Mail, Telefon oder über Online-Formulare möglich. Anwälte raten, der Rücksendung ein entsprechendes kurzes Schreiben beizufügen.

Die Kosten für die Rücksendung trägt künftig der Verbraucher. Wird die Ware allerdings falsch geliefert oder ist defekt, trägt weiterhin der Händler die Kosten für die Rücksendung.
Zudem setzt das neue Verbraucherecht eine Rückzahlungsfrist fest: Innerhalb von 14 Tagen muss der Betrag zurücküberwiesen werden. Eine Auszahlung mit Gutscheinen oder Gutschriften ist nicht mehr möglich. Das neue Verbaucherrecht sieht vor, dass die Rückzahlung mit demselben Zahlungsmittel zu erfolgen hat.

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