07.01.2013
Rubrik: Netzwelten

Social Media

Facebook, Google Plus und Co.: Copyright gilt auch für Vorschaubilder

Facebook, Google Plus und Co.: Copyright gilt auch für VorschaubilderFoto: Pixabay Geralt

Wer auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Google Plus das Video seiner Lieblingsband verlinkt, ein süßes Tierfoto von einer fremden Webseite teilt oder einen interessanten Artikel, der veröffentlicht in der Regel auch automatisch ein Vorschaubild in seinem Profil. Bei der Verwendung dieser Fotos, oftmals kaum größer als ein Daumennagel, ist jedoch Vorsicht geboten. Eine Berliner Kanzlei hat deshalb soeben einen Facebook-Nutzer abgemahnt.

Wer auf den „Like“-Button eines Artikels klickt oder einen fremden Text teilt, der erzeugt auf seinem Social-Media-Profil automatisch ein Vorschaubild. Dies nicht ohne Grund, denn in Verbindung mit einem Foto haben Links bessere Chancen angeklickt zu werden. Doch ganz ungefährlich ist die Sache nicht. Das Copyright für Fotos gilt nicht nur für Bilder in hoher Auflösung und mit guter Qualität, sondern auch für Vorschaubilder, die nicht größer als eine Briefmarke sind.

Dies musste nun auch ein Facebook-Nutzer erfahren, der prompt von einer Berliner Kanzlei wegen der Verwendung eines Vorschaubildes abgemahnt wurde. Er teilte das Foto auf seinem gewerblichen Profil, doch die Rechte an dem Foto hatte er nicht – und sich auch keine Gedanken darüber gemacht, ob er das Foto verwenden darf. Schließlich werden derartige Bilder millionenfach auch auf anderen Facebook-Profilen geteilt.

Nun muss der Verklagte mit einer Strafzahlung rechnen. „Besitzt man nicht die Rechte an einem Bild, darf dieses nur mit Einwilligung der Rechteinhaber weiterverbreitet werden“, erklärt Medienanwalt Frank Weiß, der den Mandanten vor Gericht vertritt, gegenüber Stern Online. Auch wenn die Forderung in Höhe von knapp 1.800 Euro zu hoch sei und die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, spricht vieles gegen eine Verwendung von fremden Vorschau-Bildern auf dem eigenen Facebook-Profil.

Ein wichtiger Grund hierfür ist der Tatbestand, dass Facebook-Profile als gewerbliche Seiten eingestuft werden müssen, greifen doch hunderte oder sogar tausende „Freunde“ darauf zu. Dies hat Konsequenzen für alle Nutzer. Schon bald könnte eine Abmahnwelle auf die Social-Media-Fans zurollen. Anwaltskanzleien, die auf das Thema Copyright spezialisiert sind, durchforsten bereits mit einer speziellen Software das Internet. Die Webseite allfacebook.de rät deshalb dazu, Links mit Vorschaubildern nur im geschlossenen persönlichen Profil zu verwenden und nicht öffentlich zu teilen – zumindest, wenn man nicht die Rechte am Foto besitzt oder dieses lizenzfrei verwendet werden darf.

In privaten Rechtsschutzversicherungen wird der Schutz bei Internet-Delikten oftmals gegen einen Aufpreis angeboten. Doch manche Versicherer haben auch spezielle Internet-Rechtsschutzversicherungen in ihrem Portfolio. Diese Verträge greifen etwa auch, wenn ein User im Internet einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, aber die Ware nicht geliefert bekommt. Oder wenn ein Trojaner wichtige Dokumente löscht und diese wiederhergestellt werden müssen. Ein Beratungsgespräch kann sich lohnen!
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