03.02.2012
Rubrik: Sparten

Kleinkrafträder

Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2012

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Ab sofort können für Mofas, Mopeds und Roller die Versicherungskennzeichen für das Jahr 2012 erworben werden.



Die genannten Leichtkrafträder, die ein Motorvolumen von bis zu 50 Kubikzentimeter besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht überschreiten, müssen nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet oder abgemeldet werden. Doch sind die Besitzer dieser Fahrzeuge verpflichtet, sie gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu versichern.

Der Besitz einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird durch ein Kennzeichen am Fahrzeug deutlich. Das Kennzeichen ist Jahr für Jahr zu erneuern. Ein neues Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Zum 1. März 2012 müssen die Leichtkrafträder, aber auch Stehmobile und bestimmte Krankenfahrstühle, mit dem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden.

Die neuen Nummernschilder tragen die Farbe blau und lösen die bis dato gültigen schwarzen Kennzeichen ab. Es ist im Hochformat anzubringen. Die Kombination aus drei Buchstaben in der zweiten Zeile des Kennzeichens gibt darüber Auskunft, welcher Versicherer im Schadensfall haftet. Neben der blauen Farbe kann zur Identifikation der Versicherungsgültigkeit zusätzlich das Kalenderjahr am unteren Kennzeichenrand abgelesen werden.

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