04.10.2010
Rubrik: Sparten

Rutschiges Herbstlaub

Kehren oder zahlen

Die Verkehrssicherheit muss jederzeit gewahrt sein. Das gilt auch für Gehwege. Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen und das Laub auf dem Boden rutschig wird, muss die Kehrpflicht beachtet werden. Stürzt ein Fußgänger und verletzt sich, kann der Räumpflichtige zur Verantwortung gezogen werden.


Auf öffentlichen Wegen sind die Kommunen in der Pflicht, das heruntergefallene Herbstlaub zu beseitigen. Diese wälzen die Räumpflicht oft auf die Hauseigentümer ab, so der Bund der Versicherten (BdV), was dazu führen kann, dass letzten Endes die Mieter eine entsprechende Klausel zur Kehrpflicht in ihrem Mietvertrag wiederfinden.

Diese Pflicht sollte jeder, der für die Räumung zuständig ist, ernst nehmen. Andernfalls kann es sehr teuer werden. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Denn sie kommt für Schadenersatzansprüche auf oder wehrt unbegründete Forderungen ab.

Liegt die Räumpflicht bei den Mietern, schützt die private Haftpflichtversicherung. Eigenheimbesitzer sollten ebenfalls mit einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend versichert sein. Wer sein Haus an andere vermietet, ist mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

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