18.08.2010
Rubrik: Sparten

Außergerichtliche Mediation

Sparen mit dem Mediator

Egal, ob zwischen Nachbarn oder Geschäftspartnern, in Familien, auf der Arbeit oder im Straßenverkehr – Konflikte entstehen in vielen alltäglichen Situationen. Bei Streitigkeiten kann die Hilfe eines Mediators Zeit, Geld und Nerven sparen. Bevor der Streit vor Gericht geregelt werden muss, ist das Hinzuziehen eines Mediators sinnvoll und wird von Rechtsschutzversicherern befürwortet.


Ein Mediator ist eine Art Vermittler in Streitfragen. Er ist allen Konfliktparteien gleichermaßen verpflichtet und soll die Kommunikation fördern, wobei gemeinsame und auch getrennte Gespräche mit den Parteien geführt werden können. Aufgrund seiner Allparteilichkeit führt er aber keine Rechtsberatung durch.
Das nicht-öffentliche Verfahren der Mediation dient der Beilegung eines Konflikts und soll zu einer Win-win-Situation für alle Parteien führen. Es geht darum, dass am Ende die Streitenden eine interessengerechte und zukunftsgerichtete Lösung des Problems finden.

Am 05. August 2010 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung veröffentlicht. Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte dazu:
„In einer veränderten Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist.“
Auch soll die Mediation dazu beitragen, zeitaufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren zu umgehen. Vor allem familien-, nachbar- oder mietrechtliche Streitigkeiten sollen ohne den Gang zum Gericht geschlichtet werden.

Es gibt Rechtsschutzversicherer, bei denen ein spezieller Tarif mit Mediatorhilfe abgeschlossen werden kann. Andere bieten Preisvorteile, z. B. beim Selbstbehalt, wenn der Versicherte sich erst von ihnen beraten lässt, bevor er einen Anwalt einschaltet.

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