18.07.2010
Rubrik: Markt

Unfallschutz und Haftpflicht

Falls mit dem Babysitter etwas schief geht ...

Wer regelmäßig oder auch nur ab und zu einen Babysitter engagiert, sollte nicht nur sein Kind in guten Händen wissen, sondern für die eigene Absicherung und die des Babysitters gesorgt haben.


Unfallversicherung

Ist der Babysitter geringfügig beschäftigt und verdient höchstens 400 Euro im Monat, muss er als Haushaltshilfe bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. So können die Kosten für den Minijobber auch steuerlich abgesetzt werden. Die Anmeldung innerhalb der ersten Woche der Beschäftigung und die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber, also die Eltern des betreuten Kindes. Dafür können sie sich an den Gemeindeunfallversicherungsverband und die Unfallkassen vor Ort wenden.
Stößt dem Babysitter während der Betreuung etwas zu, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungs- und Rehabilitationskosten.

Haftpflichtversicherung

Auch wenn der Babysitter noch so umsichtig ist, kann ein kleines Malheur in der Wohnung nicht ausgeschlossen werden. Egal, ob nun etwas ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit der Haushaltshilfe zu Bruch geht, beschmutzt oder beschädigt wird, eine private Haftpflichtversicherung des Babysitters oder die seiner Eltern (Familienversicherung) sollte im Schadenfall einspringen. Dazu sei aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen angeraten. Sicherheit hat der Babysitter, wenn die „Betreuung im Auftrag“ oder ein ähnlich formuliertes Risiko im Versicherungsschutz mit inbegriffen ist.

Handelt es sich um einen Gefälligkeitsvertrag, wird der Babysitter also nur gelegentlich gebeten, auf das Kind aufzupassen, ist er nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar.

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