28.05.2010
Rubrik: Sparten

Arbeitsrecht

Streit mit dem Chef?

Noch wirkt sich die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht so heftig auf den deutschen Arbeitsmarkt wie in anderen Industrieländern aus. Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit werden als Ursache dafür betrachtet. Dennoch rechnen die Rechtsschutzversicherer mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen.


Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlichte Zahlen, die belegen, dass die deutschen Rechtsschutzversicherer von bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen ausgehen.
Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 20 Prozent.

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kündigungen, falsch ausgestellte Zeugnisse oder Zahlungsausfälle sind typische Versicherungsfälle.

Im Versicherungsvertrag werden sämtliche, eventuelle Versicherungsfälle angeführt.
Tritt einer davon ein, muss der Versicherer umgehend informiert werden.
Nach Prüfung des Einzelfalls, erteilt die Versicherung eine Zu- oder Absage. Zu den weiteren Pflichten des Versicherten gehört es, unnötige Kosten zu vermeiden und durch den Rechtsstreit notwendige Kosten, die noch nicht erfasst wurden, dem Versicherer mitzuteilen.
Werden Fristen vom Arbeitsgericht auferlegt, ist es die Pflicht des Versicherten und seines Rechtsanwalts, für deren Einhalt Sorge zu tragen.
Andernfalls riskiert er seinen Versicherungsschutz.

Häufig ist eine bestimmte Deckungssumme festgelegt. Anwaltskosten und Zahlungen an Sachverständige werden davon bestritten. Die Versicherung trägt auch die Gerichtskosten und die Kosten für die andere Partei, wenn der Rechtsstreit verloren wird.

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