25.05.2010
Rubrik: Markt

Wasserschaden im Haus

Welcher Schaden ist bei Überschwemmungen gedeckt?

Der anhaltende Dauerregen hat in Polen und Tschechien schon zu massiven Überschwemmungen geführt. Auch in Deutschland machen sich Hausbesitzer Sorgen um Haus und Hof. Zur Sicherheit gibt es passende Versicherungen.


Von Wonnemonat Mai ist momentan nichts zu spüren. Nicht nur die Temperaturen lassen zu wünschen übrig. Auch das kühle Nass von oben ist im momentanen Ausmaß nicht gerade willkommen.
Das Resultat wochenlanger Regenfälle: überflutete Straßen, mit Regenwasser überlaufene Keller inklusive beschädigter Möbel. Das Rückstaurisiko, dass Wasser durch Gullydeckel, Toiletten oder Waschbecken hochkommt, ist ein weiteres Problem. Hausbesitzer wären genug geschädigt. Glücklich ist jener, der gut versichert ist.

Wer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte einen genauen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Denn in der Regel greift eine solche Versicherung nur bei Brand, Sturm, Blitzschlag oder Hagel. Aber die Konsequenzen, wenn die Natur zu viel Regel beschert, sind selten damit abgedeckt. Bei Erdbeben-, Lawinen- oder eben Überschwemmungsschäden hilft eine Elementarschaden-Zusatzversicherung.

Die Lage des Gebäudes ist für einen solchen Zusatz oft nicht unerheblich. Ein überschwemmungsprädestiniertes Gebiet bedeutet häufig auch eine höhere Versicherungsprämie, während eine Lage weitab von Flussläufen sich positiv auf die Beitragshöhe auswirkt. Je geringer das Überschwemmungsrisiko, desto niedriger die Prämie.

Betroffene sollten den Schaden schnellst möglich ihrem Versicherer melden und eine Liste und eventuell auch Fotos von beschädigten Objekten. Wird ein Fachmann zur Schadensbeseitigung engagiert, ist ein Kostenvoranschlag für die Elementarschaden-Versicherung vorzulegen.

Ob für beschädigte Gegenstände eher eine Zusatzregelung über die Hausratversicherung angebracht ist, kann in einem Beratungsgespräch mit dem Versicherungsmakler oder -ansprechpartner geklärt werden.

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