26.04.2010
Rubrik: Markt

Schäden vermeiden

Allein zu Hause

Wenn man nicht zu Hause ist, sollten elektronische Geräte - vor allem die Waschmaschine - nicht benutzt werden.


Mit Waschmaschine, Trockner oder Geschirrspüler spart man im Alltag viel Zeit und Mühe. Kommt es allerdings zu Funktionsstörungen, können erhebliche Schäden entstehen. Damit eine Versicherung im Ernstfall auch tatsächlich hilft, sollten die Verträge genau gelesen werden und einige Sicherheitshinweise Beachtung finden.

Niemand sollte eine Waschmaschine einschalten und anschließend das Haus verlassen - solches Verhalten wird von Gerichten und Versicherungen als grob fahrlässig angesehen.

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt zwar auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden der Nachbarn, den z.B. eine ausgelaufene Waschmaschine anrichten kann.

Bei Schäden am eigenen Hausrat oder am Wohngebäude können die Versicherer die Entschädigung kürzen.

Wer eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschliessen möchte, sollte darauf achten, dass Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden.

Einige Grundregeln sollte man auch dann beachten, wenn man einen Versicherer gefunden hat, der grobe Fahrlässigkeit einschließt:
  • an Waschmaschine oder Geschirrspüler kann ein Aquastopp angebracht werden
  • nach Benutzung der Waschmaschine den Zulauf abdrehen
  • Geräte sollten regelmäßig geprüft und gewartet werden
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Schaden, muss umgehend die Versicherung informiert werden.

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