09.03.2010
Rubrik: Markt

Studenten

Hausratversicherung für Wohngemeinschaften

Wenn man als junger Mensch von Zuhause auszieht und sich ein eigenes Heim sucht, kommt unmittelbar auch die Frage nach der Versicherung des Eigentums auf.


Die Hausratversicherung ist für jeden, der einen eigenen Haushalt führt, eine der Versicherungen, die absolut zu empfehlen sind.
In den meisten Basistarifen sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände mit inbegriffen. Darunter zählen Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektronik, Dokumente und selbst Nahrungsmittel.
Alle diese beweglichen Dinge sind mit einer Hausratversicherung beispielsweise gegen Feuer, Wasser, Hagel, Raub oder Vandalismus abgesichert.
Wer Sorge um sein Fahrrad oder einen besonderen Kunstgegenstand hat oder das Risiko eines Überspannungsschadens absichern will, sollte sich über Zusatzkonditionen informieren.
Während es bei einer Haftpflichtversicherung um den Zeitwert eines Gegenstands geht, wird hier im Schadensfall grundsätzlich der Neuwert zugrunde gelegt.

Junge Leute, die sich im Erststudium befinden und noch nicht vorher gearbeitet haben, sind im Vorteil. Sie sind i. d. R. über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert.
Oft ist dabei aber zu beachten, dass der studentische Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet sein muss. Genießt man nicht den Vorzug, noch über die Eltern versichert zu sein, kann man dennoch günstig fahren. Oft werden für junge Versicherungsnehmer spezielle Tarife angeboten. Die Nachfrage bei einem Makler kostet nichts.

Entscheidet man sich, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen, stellt sich die Frage, wie wer was versichern kann oder sollte.

Eine Möglichkeit ist, die gesamte Wohnung auf einen Bewohner zu versichern und die Prämien unter allen Mitbewohnern aufzuteilen.
Das wäre von Vorteil, wenn die WG-Besetzung später wechselt.

Oder jeder Mitbewohner schließt eine eigene Hausratversicherung für sein ‚Refugium’ ab. Dann gilt aber die Versicherung nur für die Gegenstände, die sich in dem Zimmer des Mitbewohners befinden. Manche Versicherer verlangen jedoch, dass das Zimmer bei Abwesenheit abgeschlossen ist. Gegenstände in Gemeinschaftsräumen sind dann allerdings nicht mitversichert. Welche Option sich empfiehlt, sollte im Einzelfall mit einem Versicherungsberater besprochen werden.

Die Versicherungsprämien werden vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig und richten sich nach verschiedenen Aspekten. So sind i. d. R. die Deckungssumme, die Lage der versicherten Wohnung (Stadt oder Land, Mehr- oder Einfamilienhaus, Einbruch-Diebstahl-Tarifzone) oder die Größe des Wohnraums (Quadratmeter) von Bedeutung.

Bei der Wahl der Versicherungssumme muss Unterversicherung unbedingt vermieden werden. Sonst steht der Versicherte im schlimmsten Fall vor einem Scherbenhaufen, der nur teilweise ‚weggekehrt’ und ersetzt wird.

Wichtig ist, eher auf Leistungen, vor allem Zusatzbedingungen, statt auf den Preis zu achten. Denn man sollte bereit sein, ein wenig mehr zu investieren, statt am Ende eventuell sogar vor dem Nichts zu stehen.

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