11.01.2010
Rubrik: Markt

Leistungskürzung?

Regelmäßig heizen!

Die anhaltende Kälte und die starken Schneefälle erinnern viele Menschen an den Winter 1978/79. Heute wie damals kam es auch in üblicherweise schneearmen Regionen zu heftigen und andauernden Niederschlägen. Die Gefahr, Schäden durch eingefrorene Wasserleitungen in Kauf nehmen zu müssen steigt - aber sind die eigentlich versichert?


Schäden, die durch zugefrorene Heizungs-oder Wasserleitungen entstehen, können erhebliche Schäden anrichten.
Der Ärger wird umso größer, wenn man sich die Versicherung weigert, den Schaden zu übernehmen. Hauseigentümer, die nur eine Wohngebäude-Feuerversicherung abgeschlossen haben, müssen Frostschäden an Leitungen i.d.R. selbst bezahlen.

Sind Heizungs- oder Wasserleitungen im Haus geborsten und werden Einrichtungsgegenstände und Möbel beschädigt, greift der Schutz der Hausratversicherung.

Damit umfassender Schutz gewährleistet wird, müssen auch bestimmte Pflichten erfüllt werden. So muss ein Haus während der Kälteperiode ausreichend beheizt werden. Das gilt auch, wenn der Versicherte sich gerade im Urlaub befindet. Wie regelmäßig die Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Heizung zu erfolgen hat, hängt vom Alter der Heizungsanlage und der Beschaffenheit der Bausubstanz ab.
Durch diese "Sorgfaltspflichten" sollen Schäden vermieden werden; wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass ihm die Versicherung "grobe Fahrlässigkeit" vorwirft und die Leistungen kürzt.

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