18.12.2009
Rubrik: Markt

Frostschäden

Nicht den Versicherungsschutz riskieren!

Mit dem Wintereinbruch steigt auch das Risiko von Frostschäden an Heizungsanlagen. Hauseigentümer sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Funktion der Heizungsanlage zu kontrollieren, wenn sie den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht riskieren wollen.


In den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass Hauseigentümer in der kalten Jahreszeit
  • das Gebäude ausreichend beheizen,
  • Zustand und Funktion der Heizanlage regelmäßig kontrollieren,
  • oder alle wasserführenden Einrichtungen und Anlagen gesperrt bzw. entleert werden müssen.

Kommt der Versicherte diesen Pflichten nicht nach, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die in den Versicherungsbedingungen oft verwendete Formulierung "genügend häufige Kontrolle" legt allerdings nahe, dass immer eine Einzelfallprüfung nötig ist.
So sieht es auch der Bundesgerichtshof. Um dieser Klausel zu genügen, reiche es aus, wenn der Versicherte ein "störungsfreies Funktionieren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" gewährleiste (BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06).

Um zu entscheiden, welche Maßnahmen der Versicherte zu ergreifen hat, um Schäden abzuwenden, seien insbesondere Bauart und Alter der Heizungsanlage zu berücksichtigen.

Besondere Vorsicht ist bei frei stehenden Einfamilienhäusern, während ungewöhnlich langer oder heftiger Frostperioden oder/und längerer Abwesenheit geboten.

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