08.02.2010
Rubrik: Sparten

Urteil

Streit mit Rechtsschutzversicherung

In ihren Werbekampagnen stellen sich Versicherer gern als "verlässlicher Partner" dar. Bei Abschluss eines Vertrages unterwerfen sich auch die Unternehmen verschiedenen Pflichten. Werden diese nicht erfüllt, kann der Versicherungsnehmer klagen. Das Oberlandesgericht Köln musste einen solchen Fall entscheiden.


Eine Mietrechtsschutz-Versicherung lehnte nach sieben Wochen einen Antrag auf Kostenübernahme ab, weil nicht genügend Aussicht auf eine erfolgreiche Prozessgestaltung bestünde. Der Versicherte war längere Zeit mit seinen Mietzahlungen im Rückstand und wurde von seiner Vermieterin gekündigt.

Bei der Ablehnung zur Deckung der Rechtsstreit-Kosten wies die Versicherung allerdings nicht auf das Gutachterverfahren hin. Der Mann klagte. 

Das Oberlandesgericht in Köln gab seiner Klage statt. Bei Verweigerung einer Leistung muss die Versicherung den Versicherten auf seine Rechte hinweisen. Geschieht das nicht, muss sie Schutz gewähren, auch wenn ansonsten keine Deckungspflicht bestanden hätte (Az.: 9 U 122/07).


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