26.10.2009
Rubrik: Sparten

Allzeit gute Fahrt

Sicher fahren - mit Winterreifen

Von Ostern bis Oktober - viele Fahrer merken sich so die Wechselzeiten von Sommer- auf Winterreifen. Seit Mai 2006 gilt die situationsbedingte Winterreifenpflicht - es sollte also nicht bis zum ersten Schneefall gewartet werden.


Bereits bei Temperaturen unter 7°C werden Sommerreifen so hart, dass sich die Bodenhaftung verschlechtert - verlängerte Bremswege sind die Folge. 

Fahrer, die mit ungeeigneter Bereifung in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, müssen damit rechnen, dass ihnen eine Mitschuld oder gar grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt wird. Wer fahrlässig handelt, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Mögliche Folge: Die Kfz-Versicherung leistet den Schaden am fremden Fahrzeug; Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug muss der Versicherte jedoch selbst tragen. 

Auch die Bußgelder für können empfindlich sein. Zwar sieht der Bußgeldkatalog für falsche Bereifung "nur" 20 Euro vor. 

Doch sobald der Verkehr behindert oder gefährdet wird, werden laut Bußgeldkatalog seit Februar 2009 100 bzw. 120 Euro fällig.

Achtung: Es gilt auch als grob fahrlässig , wenn man mit Profiltiefe innerhalb der gesetzlichen "Verschleißgrenze" (1,6 mm Tiefe) mit 120 km/h auf regennasser Fahrbahn in eine Kurve fährt.

Wer eine Kfz-Versicherung abschließen möchte oder einen neuen Anbieter sucht, sollte darauf achten, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet.   
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