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09.05.2025
Peggy_Marco / pixabay
09.05.2025
Rente
Rentenversicherung: Ärztin bei Leichenschau bleibt selbstständig
Eine Ärztin, die im Auftrag einer Gemeinde die zweite Leichenschau übernimmt, gilt nicht als scheinselbstständig. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Damit bleibt die Ärztin von der Sozialversicherungspflicht befreit.