Ab dem 1. April 2025 werden drei neue Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten anerkannt. Dies bedeutet für betroffene Arbeitnehmer erweiterte Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Änderungen gehen auf die sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) zurück, die der Bundesrat verabschiedet hat. Diese drei Erkrankungen sind jetzt Berufskrankheiten