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21.10.2024
geralt / pixabay
21.10.2024
Familie
Krankengeld
Nur regelmäßige Einmalzahlungen zählen bei der Berechnung
Das Landessozialgericht Stuttgart entschied, dass bei der Berechnung des Krankengelds nur regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt werden. Weitere Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.