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16.08.2024

TheDigitalWay / pixabay
16.08.2024
Haus und Wohnen

HausratversicherungEinbruchdiebstahl: Beweisanforderungen gelockert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl in einem wegweisenden Urteil gestärkt. Demnach müssen Betroffene keinen lückenlosen Nachweis mehr erbringen, um Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend zu machen. Es genügt, dass sie ein Mindestmaß an Beweisen vorlegen, die den Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.

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