Nach einem Autounfall hoffen die Geschädigten, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers schnell zahlt. Doch verzögert der Versicherer eine Regulierung des Schadens, muss er auch die Anwaltskosten übernehmen, wenn der Unfallgeschädigte juristisch gegen die verspätete Zahlung vorgeht. Das hat mit einem verbraucherfreundlichen Urteil das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigt (Az.: 102 C 3305/14).