Wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bewegen, heißt das keineswegs, dass sie nicht auch auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssten. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, bei dem Polizisten die Mithaftung für einen Unfall tragen müssen (Az.: 1 U 46/15).