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04.12.2015

Wird ein Einsatzfahrzeug in einen Unfall verwickelt, können die Beamten eine Teilschuld haben (Symbolfoto).Wird ein Einsatzfahrzeug in einen Unfall verwickelt, können die Beamten eine Teilschuld haben (Symbolfoto).Alexas_Fotos@Pixabay.com
04.12.2015
Aktuelles

UrteilUnfall mit Blaulicht - Auch Einsatzkräfte haften!

Wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bewegen, heißt das keineswegs, dass sie nicht auch auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssten. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, bei dem Polizisten die Mithaftung für einen Unfall tragen müssen (Az.: 1 U 46/15).

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