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06.11.2015

Wohngebäudeversicherung - Heizen ist Pflicht!Wohngebäudeversicherung - Heizen ist Pflicht!Gemütlich am Herd wärmen? Das freut auch den Wohngebäudeversicherer (Symbolbild).Hans@Pixabay.com
06.11.2015
Haus und Wohnen

FrostschädenWohngebäudeversicherung - Heizen ist Pflicht!

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel auch Schäden an der Heizungsanlage sowie Rohrbruchschäden ab. Damit der Versicherer zahlt, müssen Hauseigentümer aber bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört es, dass das Haus in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt wird.

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