Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel auch Schäden an der Heizungsanlage sowie Rohrbruchschäden ab. Damit der Versicherer zahlt, müssen Hauseigentümer aber bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört es, dass das Haus in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt wird.