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11.09.2015

Mit dem geliehenen Wohnmobil in den Urlaub? Dabei gibt es einiges zu beachten.Mit dem geliehenen Wohnmobil in den Urlaub? Dabei gibt es einiges zu beachten.Activedia@Pixabay.com
11.09.2015
Urlaub und Freizeit

UrteilMietwagen - Nicht jeder Kratzer am Wohnmobil muss erstattet werden

Viele Urlauber können oder wollen sich kein Wohnmobil leisten. Wer dennoch mit einem Caravan an die Küste oder in die Berge fahren will, mietet sich einfach ein Wohnmobil beim Autoverleih. Was aber, wenn ein spitzer Ast oder Stein einen Kratzer am Gefährt hinterlässt – müssen dann die Mieter für den Schaden einspringen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).

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