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28.08.2015

KatzeKatzeEigentlich ganz friedlich: Katze auf einem Kuschelkissen (Symbolfoto)Milivanily / Pixabay
28.08.2015
Haus und Wohnen

UrteilÜbermäßige Beanspruchung - Haftpflicht muss für Kratzschäden einer Katze nicht zahlen

Schlechte Nachricht für alle Katzenfreunde! Wenn das Tier durch häufiges Kratzen an derselben Stelle einen Schaden anrichtet, muss die Privathaftpflichtversicherung selbst dann nicht für den Schaden aufkommen, wenn sogenannte Mietsachschäden im Versicherungsschutz eingeschlossen sind – zumindest, wenn das Tier nicht am regelmäßigen Kratzen gehindert wurde. Das hat mit einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Offenbach entschieden (Az. 33 C 291/14).

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