Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Autokäufern gestärkt. Demnach kann der Käufer eines Neuwagens sein Geld vom Händler zurückverlangen, wenn ein Defekt zum Totalschaden führt – auch, wenn ihm Geld von der Versicherung zustehen würde (Az.: VIII ZR 38/14).