Hartz-IV-Empfänger haben in Ausnahmefällen das Recht, Tilgungsraten für eine eigene Immobilie erstattet zu bekommen. Der Grund: Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als jemand, der seine Miete erstattet bekommt. Dies hat das Hessische Landessozialgericht mit einem aktuellen Urteil entschieden.