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18.02.2015

In der Pflicht: Wird ein Auto beschädigt, muss der Waschstraßen-Betreiber dafür aufkommen.In der Pflicht: Wird ein Auto beschädigt, muss der Waschstraßen-Betreiber dafür aufkommen.wolter_tom@Pixabay.com
18.02.2015
Gewerbe

UrteilWaschstraßen-Betreiber haftet für Schäden an Autos

Wenn Autos in einer Waschanlage beschädigt wurden, etwa Kratzer oder Dellen davon trugen, gingen die Besitzer oft leer aus. Doch nun hat das Landgericht Paderborn den Verbrauchern den Rücken gestärkt. Demnach haften die Betreiber einer Autowaschanlage, wenn die Beschädigung aus einem Defekt der Anlage resultiert.

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