Krankentagegeldversicherung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die sogenannte Herabsetzungsklausel für unwirksam erklärt. Demnach darf eine Versicherung das vereinbarte Krankentagegeld nicht einseitig herabsetzen, wenn ein Versicherungsnehmer plötzlich weniger verdient. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.