Rubriken
Altersvorsorge
Arbeitskraftabsicherung
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Wohngebäudeversicherung
Rechner
Versicherungsvergleich
Weiteres
Datenschutz
Über Uns
Impressum
Altersvorsorge
Arbeitskraftabsicherung
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Wohngebäudeversicherung
Rechner
Versicherungsvergleich
10.11.2014
Sollte der Mutterschutz als Beitragszeit für die Rente mit 63 anerkannt werden?
PublicDomainPictures@Pixabay.com
10.11.2014
Vorsorge
Rentenreform
Rente mit 63 - Mutterschutz gilt nicht als Beitragszeit!
Mütter aufgepasst! Zeiten des Mutterschutzes werden für die „Rente mit 63“ nicht anerkannt, da keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Anders sieht es hingegen bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus.